Die Verordnung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt für Verarbeitungen durch Unternehmen. Sie betrifft nicht die Speicherung und Verarbeitung, die durch Privatpersonen für deren persönichen Gebrauch durchgeführt werden .Für Behörden oder öffentliche Stellen/Organe gelten besondere Regelungen.
Wenn ein Unternehmen oder eine Behörde / öffentliche Stelle personenbezogene Daten verarbeitet ist sie von dieser Verodnung betroffen. Eine Privatperson die personenbezogene Daten für den persönichen und privaten Gebrauch speichert und verarbeitet ist davon nicht betroffen.